Fußreflexologie


Hält man die Füße
eines Menschen
in der Hand,
so hält man seine
Seele in der Hand”


 

Am Fuß befinden sich die Nervenenden fast aller Körperbereiche. Von Knochen, Gelenken, bis hin zu Organen und Lymphdrüsen – alle Nerven enden an der Fußsohle. Dies schließt auch die Meridianendpunkte, sowie die Energiepunkte der Chakren mit ein.

Durch Massagen werden diese Energietore stimuliert, wobei der gegebene Impuls direkt an die entsprechenden Körperteile weitergeleitet wird und dort die Durchblutung anregt.

Dadurch wird dem Körper die Möglichkeit gegeben sich selbst wieder zu balancieren und in Harmonie mit den jeweiligen Körperfunktionen zu kommen.

 

Über die Energiemassage der Chakrenpunkte können Blockaden auf der Auraebene gelöst werden, sowie körperliche Veränderungen angestoßen werden.

Die Fußreflexologie ist eine Gesundheitsprophylaxe und unterstützt den Körper - egal ob gesund oder angeschlagen - in seinen vielfältigen Aufgaben.

Ziel der Fußreflexmassage

Das Ziel der Fußreflexmassage ist Körper, Geist und Seele wieder in Einklang zu bringen und ein Gleichgewicht zwischen dieser Trinität zu schaffen.

 

Bitte beachte, dass ich diese Aufgabe nicht durchführen werde bei Klienten die unter

  • Arthrose oder Thrombose leiden,
  • sich kurz nach einem operativen Eingriff befinden oder sich
  • in der Schwangerschaft/Stillzeit befinden.

 

Die Fußreflexologie ersetzt keinen Arzt und keine Medikation. Sie ist keine medizinische Therapie.

GABRIELLA MARK
Fachberaterin für
Holistische Gesundheit

Wülfertstraße 74

92318 Neumarkt

Tel: 0 91 81 / 488109

Mobil: 0170 / 448 96 55

Mail: kontakt@gabriella-mark.de


 

Jegliche Sitzungen und Veranstaltungen von mir sind keine Therapien. Ich stelle keine Diagnosen. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden. Unsere Sitzungen und Veranstaltungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich. Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): “Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis“.